UDL-Service
Ihr Reinigungsprofi für Büro´s, Praxen und sonstige Gewerbeflächen
AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma UDL Service – nachstehend Dienstleister genannt – mit
seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden,
werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten vom Auftraggeber als
genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerspricht. Maßgeblich
für die Fristwahrung ist hier das Datum des Poststempels.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt
und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister
selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
3.1 Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung bei
dem Auftraggeber rechtswirksam, spätestens jedoch, wenn die vereinbarte Dienstleistung
ausgeführt wird.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im
Dienstleistungsvertrag beschrieben.
3.3 Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 1 Monat
zum Quartalsende vereinbart.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 200 € vereinbart.
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§611 ff. BGB.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitungen der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Des Weiteren ruhen bei Zahlungsverzug die Leistungsverpflichtungen des Dienstleisters nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
4.8 Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderungen, steht dem Dienstleister das Recht zu, die Vergütung mit einer Frist von drei Monaten entsprechend der Tariferhöhung anzupassen. Die Lohnerhöhung und der Anteil der Personalkosten werden auf Verlangen nachgewiesen.
5. Vertragswirksamkeit
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
6. Art und Umfang der Leistung
6.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert im Vertrag und dem dazugehörigen Leistungsverzeichnis aufgeführten Aufgaben.
6.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen.
6.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
6.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, Reinigungs- und Pflegemittel sowie das nötige Personal in ausreichender Menge zur Verfügung
6.5 Nicht mehr gültig.
6.6 Der Auftraggeber stellt das zur Durchführung der Arbeiten notwendige Wasser und den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung.
6.7 Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind dem Dienstleister vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.8 Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrechtes liegen – ausgenommen bei Gefahr in Verzuge- allein beim Dienstleister. Der Auftraggeber wird davon absehen, die Mitarbeiter der Firma UDL Service in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt der Auftraggeber den Dienstleister von dadurch entstehenden Nachteilen frei.
6.9 Die Firma UDL Service ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer – gemäß §34 a GewO zugelassener – Unternehmen zu bedienen.
6.10 Der Dienstleister stellt sicher, dass durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Ausfälle seiner Mitarbeiter die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden.
6.11 Der Dienstleister stellt einen Objektleiter, welcher die Aufsicht führt und als Ansprechpartner für den Auftraggeber zur Verfügung steht.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtungen durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um eine reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
7. Verschwiegenheitspflicht
7.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Der Dienstleister haftet für alle Sach- und Personenschäden, die er und seine Arbeitnehmer in Ausübung der zu verrichtenden Arbeiten verursachen. Die Arbeitnehmer des Dienstleisters haben Schäden unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
8.2 Haftungshinweise
Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Informationen übernehmen, insbesondere im Hinblick auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.
9. Mängelansprüche
9.1 Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Servicearbeiten gerügt werden. Geschieht dies nicht, sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen. Der Dienstleister ist jederzeit zur Nachbesserung der Servicearbeiten berechtigt.
9.2 Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel müssen innerhalb eines Jahres nachdem der Auftraggeber, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen davon Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Dienstleister geltend gemacht werden.
9.3 Schweben zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Montage nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Hauptsitz des Dienstleisters (Rostock).
11.3 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
12. Datenschutz
12.1 Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung.
12.2 Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis).
12.3 Der Dienstleister verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen lediglich zur Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie, soweit zur Ausführung der vertraglich festgelegten Dienstleistungen notwendig, zu nutzen.
12.4 Datenschutzerklärung
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13. Widerrufsrecht
13.1 Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Fax, Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an den Hauptsitz des Dienstleisters zu richten.
13.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung nicht oder nur teilweise zurückgewährt werden, muss seitens des Auftraggebers Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Dienstleister mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber das Widerrufsrecht ausgeübt hat.